Wie gefährlich ist eigentlich R1234YF?
Juli 19, 2018Muss der Verbrauch von Kältemittel dokumentiert werden?
Juli 24, 2018Arbeiten an Klimaanlagen sind nur von sachkundigem Fachpersonal durchzuführen. Werkstattpersonal, welches Tätigkeiten im Zusammenhang mit Klimaanlagen an Kfz ausübt, benötigt eine Ausbildungsbescheinigung in Form eines Sachkundenachweises gemäß Verordnung (EG) Nr. 307/2008. Diesen Nachweis können Sie bei Institutionen, wie z.B. bei der TAK oder Handwerksinnung erwerben.
Dieser notwendige Sachkundenachweis ist erforderlich, um Kältemittel erwerben zu dürfen. Deshalb findet z.B. während Ihrer Bestellung bei www.ac-service24-shop.de eine Prüfung des Zertifikats/ Sachkundenachweises statt.
Für Arbeiten mit dem Kältemittel R1234yf ist kein zusätzlicher Sachkundenachweis erforderlich.
Für die Bestellung des EcoRhino Entsorgungskonzepts für verunreinigte Kältemittel mit unbekannter Zusammensetzung erfolgt keine Prüfung des Sachkundenachweises.
Bitte beachten Sie, dass jedoch nur jemand, der im Besitz des Sachkundenachweises gemäß Verordnung (EG) Nr. 307/2008 ist, den Entsorgungsvorgang durchführen darf.