Zur Vermeidung einer zündfähigen Atmosphäre ist stets auf eine ausreichende Belüftung gemäß BGT 157 zu achten. Offenes Feuer und Licht, als auch Zündquellen, wie z.B. der Lichtbogen beim Schweißen, sind nicht zulässig und dementsprechend fernzuhalten.
R1234yf hat einen Flammpunkt, der veranlasst, dass das Kältemittel voraussichtlich bei einem extrem unwahrscheinlichen Fall eines Fahrzeugbrandes zusammen mit dem Fahrzeug verbrennen wird. Das Gleiche gilt allerdings auch für das alte Kältemittel R134a.
Da es sich in beiden Fällen um vergleichsweise geringe Mengen von Kältemittel handelt, die in den Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen eingesetzt werden, ist die Gefahr, die von brennendem Kältemittel möglicherweise ausgehen könnte, im Vergleich zu der Gefahr des insgesamt brennenden Fahrzeugs, als gering einzuschätzen. Im besagten, extrem unwahrscheinlichen Fall eines Fahrzeugbrandes würde man sich in beiden Fällen ohnehin so schnell wie möglich vom Fahrzeug entfernen und einen sicheren Ort aufsuchen.
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