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Muss der Verbrauch von Kältemittel dokumentiert werden?

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  • Entsorgung von Kältemittel
  • Kältemittel
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Bis zum Jahr 2005 war es Pflicht, ein Betriebstagebuch zu führen, d.h. es bestand in Kfz-Werkstätten eine Aufzeichnungs- und Nachweispflicht über den Verbrauch von Kältemitteln pro Fahrzeug und Jahr.

Diese Nachweispflicht besteht in dieser Form nicht mehr. Jedoch muss – wenn mehr als 20kg pro Jahr verbraucht werden – weiterhin die Menge des verbrauchten Kältemittels pro Jahr (z.B. 25 kg R134a) auf Anfrage der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

Bei EcoRhino erfolgt die Dokumentation der Entsorgung direkt beim Entsorger. Somit sind Ihnen komplizierte Formulare erspart. Falls Sie jedoch in speziellen Fällen oder dauerhaft eine Dokumentation benötigen sollten, schreiben Sie uns eine Email unter entsorgung@ecorhino.de.

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